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Softwarerecht und IT
Rechtsfragen rund um Marken, Wettbewerb und Urheberschutz spielen in den Bereichen Informationstechnologie und Internet eine bedeutende Rolle. Unser in Jahrzehnten gewachsenes Know-how in den klassischen Disziplinen des grünen Bereichs wird ergänzt durch hohe Expertise im Zusammenhang mit neuen Technologien. So beraten und vertreten wir unsere Mandaten unter anderem auf folgenden Gebieten:
- Soft-und Hardware: Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung von Lizenz- und Lieferverträgen.
- Domainnamen: Wir beraten in Bezug auf die Registrierung von Domains und begleiten die Entwicklung und Verwaltung von Domainportfolios.
- Internet-Enforcement
Die Rechte an Kennzeichenrechten gegenüber unberechtigten Dritten setzen wir sowohl in Verletzungsverfahren als auch in allen relevanten Streitschlichtungsverfahren durch. Hierzu zählen insbesondere folgende Verfahren:
a) Das häufigste von uns verwendete ADR-Verfahren für Domainnamen ist die Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP). Dieses UDRP Verfahren findet auf viele Second-Level-Domainnamen unter den generischen Top-Level-Domainnamen (gTLDs) Anwendung, wie z.B.: ".aero", ".asia", ".biz", ".cat", ".com", ".coop", ".info", ".jobs", ".mobi", ".museum", ".name", ".net", ".org", ".pro", ".tel" und "travel". Die UDRP ist auch für sämtliche neuen Top-Level-Domainnamen (new gTLDs) verpflichtend als ADR-Verfahren vorgesehen. Das UDRP Verfahren der WIPO gilt aber nicht nur für generische Domains, sondern auch für 72 weitere ccTLD.
b) Neben der UDRP gibt es eine Reihe weiterer ADR-Verfahren, die von Vergabestellen und anderen Institutionen für die jeweilige ccTLD eingeführt wurden, darunter die
- die usTLD Dispute Resolution Policy (usDRP) für Domainnamen unter der US-amerikanischen ccTLD ".us",
- die IN Domain Name Dispute Resolution Policy (INDRP) für Domainregistrierungen unter der indischen ccTLD ".in",
- die Dispute Resolution Service Policy for .uk (DRS Policy) für Domains unter der englischen ccTLD ".uk" und
- die Verordnung (EG) Nr. 874/2004 "zur Festlegung von allgemeinen Regeln für die Durchführung und die Funktionen der Domäne oberster Stufe ".eu" und der allgemeinen Grundregeln für die Registrierung" für Domainnamen unter der europäischen ccTLD ".eu".
Diese Verfahren führen wir selbst oder über unser Netzwerk.
c) Bezüglich der neuen Top-Level-Domains (new gTLDs) stellen wir zur Verfügung:
- Legal Rights Objections
- Verfahren nach dem Uniform Rapid Suspension System (URS)
- Hinterlegung Ihrer Marken im Trademark Clearing House
d) Was die Content-Überwachung angeht, so bieten wir DMCA Notifications an. Online Plattformen wie Google, Facebook, Twitter, Pinterest, Yahoo, eBay, etc., sind für Verletzungen auf Ihrer Plattform nicht verantwortlich, aber sie müssen reagieren, wenn ihnen die Verletzung in Form einer DMCA Notification zur Kenntnis gebracht worden ist. Diese Kenntnisverschaffung hat nach bestimmten Formvorgaben zu erfolgen, was wir gerne übernehmen.
e)Was das Vorgehen gegen nicht durch das WIPO UDRP Verfahren abgedeckte ccTLDs angeht, so können wir auf unser seit Jahrzehnten erprobtes Netzwerk zurückgreifen.